Blitzschutzbau Rhein-Main
Aachen · Trier
Adam Herbert GmbH

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Wer ist berechtigt, Blitzschutzsysteme zu planen, zu errichten und zu prüfen?

Wenn ein Blitzschutzsystem gefordert wird, muss auch dessen Funktion langfristig sichergestellt werden. Das

Schutzsystem muss von einer Blitzschutzfachkraft geplant und installiert werden. Nach der Errichtung muss das Blitzschutzsystem regelmäßig durch sachkundige Experten geprüft und ggf. in Stand gesetzt werden.

Wird ein Blitzschutzsystem freiwillig errichtet, liegen diese Schritte in der Verantwortung des Eigentümers oder des Betreibers.

Es ist sinnvoll und kann nur dringend empfohlen werden, sowohl die Planung also auch die Installation sowie die regelmäßige Prüfung von einer Blitzschutzfachkraft durchführen zu lassen, um die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Blitzschutzsystems zu gewährleisten. Die Anforderungen an eine Blitzschutzfachkraft sind in der Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-Teil 3), und deren Beiblättern beschrieben.

Blitzschutzbau Rhein-Main beschäftigt ausschließlich qualifizierte, sachkundige Experten.